BRP betreut mit einem Team um Dr. Axel Neumahr und Dr. Betina Fecker die österreichische Sonnenhof-Gruppe im Rahmen des Erwerbs der WRW Westfälische Rohrwerke. -> Artikel auf Juve.de
BRP RENAUD baut Immobilienpraxis mit Finanzierungsexperten weiter aus
Eike Frederik Neugebauer wird sich zum 1. Mai 2026 BRP RENAUD als Partner anschließen und den Bereich Immobilienfinanzierung am Frankfurter Standort ergänzen. Mit dieser Verstärkung vervollständigt BRP RENAUD ihr Leistungsspektrum im Immobilienrecht. Die Praxisgruppe deckt künftig alle wesentlichen Bereiche ab – von Planungs- und Baurecht über Transaktionen bis hin zur Finanzierung.
Reform der Zwangsvollstreckung in der Ukraine – Was Investoren und Gläubiger jetzt wissen müssen
Die Ukraine hat ein neues Gesetz verabschiedet, das eine grundlegende Reform des Zwangsvollstreckungssystems einführt. Die Reform adressiert eine langjährige Herausforderung: die Lücke zwischen Erlangung eines vollstreckbaren Titels und effektiver Vollstreckung.
Der neue Rahmen soll die Zwangsvollstreckung schneller, transparenter und weniger anfällig für Umgehungen machen. Er reduziert Verfahrensverzögerungen, begrenzt Möglichkeiten der Vermögensverschiebung und verbessert die Echtzeit Transparenz über Schuldnervermögen in öffentlichen Registern.
BRP RENAUD Team beim 24‑TAGE‑Lauf für Kinderrechte 2026
Am Montag, 20. April, ist unser BRP RENAUD Team in den 24‑TAGE‑Lauf für Kinderrechte gestartet. Bei frischer Frühlingsluft und in rundum positiver Atmosphäre haben unsere Kolleginnen und Kollegen mit einer 3‑km‑Runde in der Stuttgarter Stadtmitte die 24‑Tage‑Challenge für den guten Zweck eröffnet.
BRP RENAUD gehört erneut zu den 100 attraktivsten Arbeitgebern für Juristinnen und Juristen in Deutschland. Im aktuellen azur100-Ranking des JUVE Verlags wird unsere Kanzlei zudem als einer von 20 regionalen Champions ausgezeichnet.
20. Tübinger Arbeitsrechtstag 2026: Reformbedarf im Arbeitsrecht?
Unsere Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten Esther Klingelhöfer, Nele Strobel und Dr. Michael Frank haben am 27. März am jährlichen Tübinger Arbeitsrechtstag 2026 an der Universität Tübingen teilgenommen. Das Hauptthema „Reformbedarf im Arbeitsrecht?“ brachte Wissenschaft, Praxis und die verschiedenen Interessenvertretungen in einen intensiven und fachlich fundierten Austausch.